Beglaubigte Übersetzung der Siegelbeschreibung

Eine beglaubigte Übersetzung hat zum Ziel, den vollständigen Inhalt eines Dokuments originalgetreu wiederzugeben, einschließlich der darauf befindlichen Siegel und handschriftlichen Vermerke.

Wird die Siegelbeschreibung in einem Dokument beglaubigt übersetzt?

Bei einer beglaubigten Übersetzung muss auch die Beschreibung der im Dokument enthaltenen Siegel übersetzt werden. Ebenso werden grafische Zeichen oder Fotografien beschrieben. Beispielsweise sollte ein Staatswappen im Dokumentenkopf in der Übersetzung mit „Staatswappen“ zusammen mit der offiziellen Bezeichnung des jeweiligen Staates wiedergegeben werden. Der Hinweis auf einen Siegelabdruck kann zudem Angaben zu seiner Form, Art (z. B. Prägesiegel, Tintenstempel, Lacksiegel, Aufkleber), zur Farbe der Tinte oder des Lacks sowie die Übersetzung des Textinhalts enthalten. Er sollte jedoch keine Beschreibung der grafischen Elemente des Siegels enthalten. Ist der Siegelabdruck verschwommen oder sind einzelne Unterschriften bzw. Teile des Textes im Dokument schwer lesbar oder unleserlich, wird dies in den Anmerkungen des Übersetzers in eckigen Klammern vermerkt, z. B. [Siegel unleserlich].

Bei der Übersetzung eines Dokuments, das mit einem Siegel versehen ist, hat der vereidigte Übersetzer die Aufgabe, Konsistenz zu wahren und vollständige Informationen in der beglaubigten Übersetzung zu liefern. Daher ist die beglaubigte Übersetzung von Siegeln und deren Beschreibung ein fester Bestandteil der Arbeit eines Übersetzers.

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