Beglaubigte Übersetzung vom Foto eines Dokuments?

Eine beglaubigte Übersetzung vom Foto betrifft Dokumente, die fotografiert und anschließend per E-Mail oder Messenger übermittelt wurden. Ein Foto stellt rechtlich eine Kopie des Dokuments dar, was für die Anerkennung durch Behörden, Institutionen und Gerichte in Deutschland von entscheidender Bedeutung ist.

Hat die vereidigte Übersetzerin keinen Einblick in das Original, sondern ausschließlich in ein Foto oder eine Kopie, ist sie verpflichtet, am Ende der beglaubigten Übersetzung folgenden Vermerk aufzunehmen:
„Hiermit beglaubige ich die Übereinstimmung der vorstehenden Übersetzung mit der mir vorgelegten Kopie des Dokuments.“

Ist eine beglaubigte Übersetzung anhand von Fotos zulässig?

Obwohl ich beglaubigte Übersetzungen auch auf Grundlage von Fotos annehme, empfehle ich meinen Kundinnen und Kunden dringend, mir – sofern möglich – das Originaldokument vorzulegen. Die Praxis in Deutschland zeigt, dass einige Behörden beglaubigte Übersetzungen auf Basis von Kopien nicht akzeptieren.

Oft hängt dies vom zuständigen Sachbearbeiter ab, der über den Antrag entscheidet, was von vorherigen Auskünften abweichen kann. Eine beglaubigte Übersetzung, die anhand des Originals erstellt wurde, minimiert das Risiko einer formalen Ablehnung erheblich.

Eine beglaubigte Übersetzung vom Foto sollte daher nur in Ausnahmefällen erfolgen, etwa wenn das Originaldokument verloren gegangen ist.

Benötigen Sie kurzfristig eine beglaubigte Übersetzung und verfügen ausschließlich über ein Foto des Dokuments, berate ich Sie gerne persönlich. Kontaktieren Sie mich, um eine individuelle Einschätzung und ein unverbindliches Angebot zu erhalten.