Beglaubigte Übersetzung vom Scan
Eine beglaubigte Übersetzung vom Scan eines Dokuments ist aus Sicht vieler Behörden nicht immer einer beglaubigten Übersetzung vom Original gleichgestellt. Einige Ämter oder Gerichte akzeptieren ausschließlich Übersetzungen, die auf Grundlage des Originaldokuments angefertigt wurden. Häufig handelt es sich dabei jedoch um eine Ermessensentscheidung der zuständigen Sachbearbeitung. Aus diesem Grund empfehle ich – wenn möglich – stets eine beglaubigte Übersetzung vom Original.
Ist eine beglaubigte Übersetzung auf Grundlage eines Scans möglich?
Bei bestimmten Dokumenten, insbesondere bei rechtlichen oder behördlichen Unterlagen, gelten besondere Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen. Nur eine beeidigte Übersetzerin ist berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu bestätigen, damit diese von Behörden und Gerichten anerkannt wird.
Wird eine beglaubigte Übersetzung auf Grundlage des Originals erstellt, enthält die Übersetzung den Vermerk: „Hiermit bestätige ich die Übereinstimmung der vorstehenden Übersetzung mit dem mir vorgelegten Originaldokument.“ Dieser Vermerk darf ausschließlich dann verwendet werden, wenn der Übersetzerin das Original und nicht lediglich ein Scan oder eine Kopie vorgelegen hat.
Liegt hingegen nur eine Kopie oder ein Scan vor, wird folgender Hinweis aufgenommen: „Hiermit bestätige ich die Übereinstimmung der vorstehenden Übersetzung mit der mir vorgelegten Kopie des Dokuments.“
Sowohl in Deutschland als auch in Polen unterliegen beeidigte Übersetzerinnen klar definierten gesetzlichen Vorgaben und berufsrechtlichen Standards. In der Praxis kommt es häufig vor, dass zunächst ein Scan oder ein Foto des Dokuments zur Übersetzung übermittelt wird. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung, ohne dass der Auftraggeber mehrfach persönlich erscheinen muss.
Beglaubigte Übersetzung eines gescannten Dokuments
Auch wenn eine beglaubigte Übersetzung auf Grundlage eines gescannten Dokuments erstellt wird, ist die beeidigte Übersetzerin verpflichtet, den Inhalt sorgfältig und vollständig zu übertragen. Ist eine Einsicht in das Original nicht möglich, wird dies transparent im Beglaubigungsvermerk angegeben.
Wenn Ihnen ausschließlich ein Scan oder eine digitale Kopie vorliegt, kontaktieren Sie mich gerne, um eine unverbindliche Einschätzung und ein Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung Polnisch–Deutsch zu erhalten.